Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma City Schlüssel Zumstein und Partner AG

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) der City Schlüssel Zumstein und Partner AG (nachfolgend «City Schlüssel » genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend «Produkte» genannt) von City Schlüssel. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit City Schlüssel geschäftliche Beziehungen pflegt. Die Lieferungen beschränken sich auf das Gebiet der Schweiz.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, City Schlüssel hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

  1. Preis

Die in unseren Katalogen, Broschüren, Online-Shop oder anderen Medien publizierten Preise sind Endverbraucher-Richtpreise exkl. Mwst. in Schweizer Franken (nachfolgend «CHF» genannt). 

City Schlüssel behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern.

 

3.     Verfügbarkeit 

City Schlüssel ist es wichtig, die Verfügbarkeitsangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuliefern. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) gemäss Ziff. 4 der AGB ein.

 

4.     Vertragsabschluss 

Produkte, Dienstleistungen und Preise, die im Online-Shop bei City Schlüssel publiziert sind, gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (von Seiten des Herstellers oder von City Schlüssel). Telefonisch offerierte Preise sind nur gültig bei sofortiger Zusage, schriftliche Offerten behalten 30 Tage ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes in der Offerte vermerkt ist.

Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald der Kunde über den Online-Shop, im Ladengeschäft, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Falls eine Lieferung gemäss Ziffer 3 unmöglich ist, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist City Schlüssel zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.

  1. Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Die Zahlungskonditionen sind 10 bis 30 Tage netto. City Schlüssel behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.

Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von City Schlüssel. Der Kunde räumt City Schlüssel das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Termine vor Ort (Service / Montagen) können nur 24 h vorher verschoben oder annulliert werden. Wird der Termin nicht fristgerecht verschoben oder annulliert, kann City Schlüssel einen angemessenen Unkostenbeitrag erheben.

Für Prioritäts- und Piketteinsätze wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Ausmessen vor Ort für Offertstellung wird in Rechnung gestellt.

 

6.     Zahlungsverzug 

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, die der Kunde City Schlüssel schuldet, sofort fällig und City Schlüssel kann diese umgehend einfordern und weitere Lieferungen an ihn einstellen.

City Schlüssel kann für Mahnungen Umtriebsgebühren erheben. City Schlüssel behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.

 

7.     Stornierung und Vertragsauflösung 

Bestellungen sind gemäss Ziff. 4 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von City Schlüssel möglich. Die Möglichkeit einer Stornierung ist abhängig vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung. Je nachdem ist die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht stornierbar.

Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von 10 Kalendertagen nicht abnimmt, kann City Schlüssel den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung von City Schlüssel gemäss Ziff. 3 der AGB steht dem Kunden frühestens 30 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet City Schlüssel dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.

 

8.    Lieferkosten 

Die Lieferkosten werden auf der Rechnung separat ausgewiesen und gehen zu Lasten des Kunden. Ohne besondere Vereinbarung mit dem Besteller bestimmt City Schlüssel die Versandart und den Versandweg nach eigenem Ermessen. 

Die Kosten für die Verpackung wird in den Versandkosten miteingerechnet, sie kann nicht zurückgenommen werden.

 

9.     Prüfpflicht des Kunden 

Der Kunde hat ausgelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel sind City Schlüssel unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung/Abholung mitzuteilen. Der Kunde hat das Produkt im Lieferzustand aufzubewahren und darf es nicht in Betrieb nehmen.

Bei der Anlieferung durch einen Servicepartner bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, dass keine offensichtlichen Mängel am Produkt bestehen. Anderenfalls hat er den Mangel auf dem Lieferschein anzugeben.

9.1     Nicht erhalten der Ware

Erhält der Kunde innert 1 Monat die Ware nicht, hat er sich innert 5 Tagen schriftlich (E-Mail oder per Post) bei City Schlüssel Zumstein und Partner AG zu melden. Nach dieser Frist werden keine Rückerstattungen erfolgen oder die Ware ausgetauscht.

 

10. Umtausch und Rückgabe

Es besteht kein genereller Anspruch auf Umtausch und Rückgabe.

 

11.  Rücksendungen 

Rücksendungen von Produkten, erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sie werden nur nach vorgängiger Vereinbarung angenommen. Massanfertigungen, und kundenspezifische Lösungen können nicht zurückgegeben werden.

Der Rücksendung wegen eines Mangels am Produkt muss ein ausführlicher Fehlerbeschrieb und eine Kopie der Kaufrechnung beigelegt werden. Die Produkte müssen fachgerecht verpackt und zurückgesendet werden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann City Schlüssel die Kosten für die Prüfung sowie die Rücksendung oder die Entsorgung dem Kunden verrechnen.

Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an City Schlüssel muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Der Kunde ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz seiner Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt City Schlüssel keine Haftung.

Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden entsorgt. Demontierte Produkte von Montagen/Service werden sofort entsorgt und nicht aufbewahrt.

City Schlüssel behält sich vor, für Umtriebe oder Instand Stellung die Gutschrift entsprechend zu kürzen.

  1. Gewährleistung (Garantie)

Das Gesetz schreibt eine zweijährige Gewährleistung (Garantie) für Mängel vor (Art. 210 Abs. 1 OR). Nach Ablauf dieser zwei Jahre haftet der Verkäufer nicht mehr, selbst wenn Sie den ursprünglichen Mangel, den Sie erst jetzt entdecken, umgehend melden.

 

13. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung unter cityschluessel.ch ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGB erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Gerichtsstand ist Bern. Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht.

 

Bern, 26.05.2023